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Die „kleine blaue Lampe“ für das intelligente Fahren – wurde sie eingestellt? Die Verwendung von Fahrzeugleuchten steht künftig unter dem Schutz einer nationalen Norm.

Quelle: China Light Aufrufe: 1351

In jüngster Zeit hat die sogenannte „kleine blaue Leuchte“ für intelligente Fahrerassistenzsysteme in der Automobil‑ und Lichttechnikbranche sowie im Internet breite Aufmerksamkeit und Diskussionen ausgelöst, da sie möglicherweise aufgrund ihrer Nichteinhaltung der geltenden verbindlichen nationalen Norm „Anforderungen an die Anbringung von Außenbeleuchtungs‑ und Lichtsignalvorrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern“ (GB 4785‑2019) vom Einsatz ausgeschlossen werden könnte.

Laut Berichten von CCTV erfuhr ein Reporter vom Chinesischen Institut für Automobilstandardisierung, dass derzeit bei einigen Fahrzeugen mit Fahrerassistenzsystemen zusätzliche „kleine blaue Leuchten“ installiert wurden, um anderen Verkehrsteilnehmern anzuzeigen, dass das Fahrzeug sich im Modus des Fahrerassistenzsystems befindet. Allerdings kommt es bei diesen „kleinen blauen Leuchten“ derzeit zu einem Missbrauch der Beleuchtung, was leicht Sicherheitsrisiken nach sich ziehen kann.

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Experten weisen darauf hin, dass insbesondere bei Nacht eingeschaltete „kleine blaue Leuchten“ andere Verkehrsteilnehmer stark blenden und zu einer unangenehm grellen Wahrnehmung führen können. Besonders störend ist dies, weil sie die Einschätzung der Straßenverhältnisse durch umliegende Fahrer beeinträchtigen. Fahrzeuge mit dieser Art von Blinklicht sind zudem häufig Anlass für andere Verkehrsteilnehmer, sich vorzudrängen oder dicht aufzufahren, was das Risiko im Straßenverkehr erhöht.

In China legt die Norm GB 4785‑2019 „Anforderungen an die Anbringung von Außenbeleuchtungs‑ und Lichtsignalvorrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern“ zwar bislang keine klaren Vorgaben für den Einsatz von „kleinen blauen Leuchten“ fest; gemäß dieser Norm sollten jedoch grundsätzlich keine Außenbeleuchtungs‑ und Lichtsignalvorrichtungen verwendet werden, die nicht in dieser Norm definiert sind. International befassen sich der Arbeitskreis für Beleuchtung und Lichtsignale (GRE) sowie der Arbeitskreis für automatisiertes Fahren und vernetzte Fahrzeuge (GRVA) innerhalb des UN‑Weltforums zur Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften (UN/WP.29) derzeit mit der Thematik der „kleinen blauen Leuchte“. Dabei bestehen weiterhin kontroverse Auffassungen hinsichtlich der damit verbundenen Sicherheitsgewinne und potenziellen Risiken.

Unter der Leitung der zuständigen Behörden arbeitet der Nationale Technische Ausschuss für Automobilstandardisierung derzeit an der Überarbeitung der Norm GB 4785 „Anforderungen an die Anbringung von Außenbeleuchtungs‑ und Lichtsignalvorrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern“ (Planungsnummer 20262535‑Q‑339). Gleichzeitig werden Maßnahmen zur Verschärfung der Zulassungsprüfungen und der Prüf‑ und Validierungsverfahren für besonders „radikale“ Produktinnovationen umgesetzt, um die Installation und Nutzung von Fahrzeugleuchten weiter zu standardisieren und die Sicherheitsleistung von Automobilprodukten zu verbessern.

Die „kleine blaue Leuchte“ für intelligente Fahrerassistenzsysteme wurde ursprünglich entwickelt, um eine bidirektionale Informationskommunikation zwischen Fahrzeug und Infrastruktur zu ermöglichen. Doch durch die willkürliche, nicht standardisierte Nachrüstung seitens der Automobilhersteller entstehen Risiken wie Blendung und die irreführende Beeinflussung anderer Fahrzeuge. Die neuen Regelungen sollen einerseits unkontrollierte Umbauten einschränken und andererseits die Weiterentwicklung nationaler Standards vorantreiben – so wird sowohl intelligenten Innovationen als auch der öffentlichen Straßenverkehrssicherheit Rechnung getragen und eine klare rechtliche Grenze für intelligente Fahrzeugleuchten abgesteckt.

Quellen: CCTV, Internet und weitere Medien, zusammengetragen



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