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Die Haltung der Regierung zu Energieeinsparverträgen ist klar; die Stärke der Maßnahmen übertrifft die Markterwartungen

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  Das Finanzministerium und die Staatliche Steuerverwaltung haben kürzlich gemeinsam die „Mitteilung zu Fragen der Mehrwertsteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerpolitik zur Förderung der Entwicklung der Energiespardienstleistungsbranche" herausgegeben, die qualifizierte Energiespardienstleistungsunternehmen vorübergehend von Gewerbesteuer und Mehrwertsteuer befreit und gleichzeitig Einkommensteuervergünstigungen „drei Jahre befreit und drei Jahre halbiert" gewährt.
  
  Die Mitteilung sieht vor, dass ab dem 1. Januar dieses Jahres die gewerbesteuerpflichtigen Einkünfte, die qualifizierte Energiespardienstleistungsunternehmen aus der Umsetzung von Energieeinsparvertrags-Projekten erzielen, vorübergehend von der Gewerbesteuer befreit sind. Wenn Energiespardienstleistungsunternehmen qualifizierte Energieeinsparvertrags-Projekte umsetzen und mehrwertsteuerpflichtige Güter im Projekt an energieverbrauchende Unternehmen übertragen, wird die Mehrwertsteuer vorübergehend befreit.
  
  In Bezug auf die Körperschaftsteuer wird in der Mitteilung klar gefordert, dass für qualifizierte Energiespardienstleistungsunternehmen, die Energieeinsparvertrags-Projekte umsetzen und die einschlägigen Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes erfüllen, ab dem Steuerjahr, in dem das Projekt seine ersten Betriebseinnahmen erzielt, die Körperschaftsteuer vom ersten bis zum dritten Jahr befreit ist und vom vierten bis sechsten Jahr die Körperschaftsteuer zur Hälfte des gesetzlichen Steuersatzes von 25 % erhoben wird.
  
  Aus politischer Sicht ist die Haltung des Staates zur Energiesparleistungen durch Energieeinsparverträge sehr klar, und die Stärke der Maßnahmen übertrifft die Markterwartungen. Darüber hinaus wurde der Umfang der Steuerzuschüsse erweitert und die Subventionsbedingungen wurden verfeinert. Energiespardienstleistungsunternehmen stehen jedoch weiterhin vor dem Problem der Finanzierungsschwierigkeiten. Die Gestaltung angemessener Maßnahmen und die Verbesserung der Finanzierungsverbindungen zwischen Nutzern, Energiespardienstleistungsunternehmen und Banken sind zum politischen Schwerpunkt der nächsten Phase der Energiespardienstleistungsbranche geworden.
  
  Tu Jun, Strategieanalyst bei Shanghai Securities, sagte, dass die politische Förderung von Energieeinsparverträgen deutlich zunimmt. Energieeinsparverträge sind ein Geschäftsmodell, bei dem Energiespardienstleistungsunternehmen Kosten durch Energieeinsparungen zurückgewinnen. In Zukunft wird dies ein wirksames Mittel zur Förderung der industriellen Energieeinsparung und der Gebäudeenergieeinsparung sein, mit enormem Wachstumspotenzial. Der Fokus liegt auf Energiespardienstleistungsunternehmen und Anbietern von Energiespargeräten, wobei drei Hauptbereiche—Abwärmenutzung, Frequenzumrichterherstellung sowie Sanierung von Klimaanlagen und Beleuchtungssystemen—besonders beachtenswert sind.
  
  Die steuerlichen Vorzugsregelungen werden den Energiespardienstleistungsunternehmen zweifellos wesentliche Auswirkungen bringen. Einerseits werden, da die Energiespardiensteinnahmen der Energiespardienstleistungsunternehmen mit der politischen Unterstützung sprunghaft ansteigen werden, Unternehmen mit einer vollständigen Energiespardienstleistungs-Wertschöpfungskette mehr zugutekommen; andererseits hat sich die Rentabilität dank steuerlicher Anreize und anderer Subventionspolitik deutlich verbessert. Daher verfügen Unternehmen, die in Bereichen wie Industrie und Bauwesen als Erste Energieeinsparverträge für Energiespardienstleistungen umsetzen, über einen First-Mover-Vorteil.

(Redakteur: yuy)

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