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So wird in den kommenden fünf Jahren die Energieeinsparung und CO₂‑Reduktion bei der Beleuchtung öffentlicher Einrichtungen umgesetzt.

Quelle: China Light Aufrufe: 1317
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Kürzlich haben das Amt für Verwaltung der staatlichen Organe und die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission gemeinsam den „Arbeitsplan zur Energieeinsparung und CO₂‑Reduktion in öffentlichen Einrichtungen während des 15. Fünfjahresplans“ (im Folgenden „Plan“) veröffentlicht. Zahlreiche darin enthaltene Maßnahmen werden der Beleuchtungsbranche neue Chancen im Bereich öffentlicher Einrichtungen eröffnen und eine umfassende Modernisierung von Beleuchtungsprodukten, Projektmodellen sowie Unternehmenskapazitäten vorantreiben.

Inhalt des Plans

Der Plan sieht vor, ausgehend von den Werten für CO₂‑Emissionen und den Verbrauch von Energie und Ressourcen im Jahr 2025 bis 2030 in den erfassten öffentlichen Einrichtungen eine Senkung der CO₂‑Emissionen je Quadratmeter um 8,5 %, eine Reduzierung des Energieverbrauchs je Quadratmeter um 5 % sowie eine Verringerung des Wasserverbrauchs pro Kopf um 3 % zu erreichen; zudem soll der Gesamt-CO₂‑Ausstoß der öffentlichen Einrichtungen bereits vor 2030 seinen Höchststand erreichen.

Der Plan legt fünf Handlungsfelder fest – darunter die Förderung und Erreichung des CO₂‑Höchststands in öffentlichen Einrichtungen, die Steigerung der effizienten und sparsamen Nutzung von Ressourcen, die beschleunigte Entwicklung eines umweltfreundlichen Produktions‑ und Lebensstils, die Stärkung der institutionellen und technischen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Energieeinspar‑ und CO₂‑Minderungsmaßnahmen sowie die Mobilisierung aller Kräfte zur erfolgreichen Umsetzung des Plans – sowie 16 flankierende Maßnahmen.

Der Plan fordert den Ausbau der institutionellen und standardisierten Rahmenbedingungen: So sollen die „Verordnung über Energieeinsparung in öffentlichen Einrichtungen“ zeitnah überarbeitet, das System der Management‑ und Standardvorgaben zur Energieeinsparung und CO₂‑Reduktion in öffentlichen Einrichtungen weiter vervollständigt und entsprechende physische Normen sowie Dienstleistungsstandards für energieverbrauchende Anlagen rasch eingeführt werden. Zudem ist die Grundlage der Mess‑ und Statistiksysteme zu stärken, die Energie‑ und Ressourcenmessung fortzuentwickeln und die nationale integrierte Informationsplattform für Energie‑ und Ressourceneinsparung in öffentlichen Einrichtungen kontinuierlich zu aktualisieren. Darüber hinaus gilt es, Mechanismen des Marktes verstärkt einzusetzen und Modelle wie das Energiemanagement per Fremdverwaltung aktiv und behutsam zu verbreiten. Schließlich sind die fachlichen Kompetenzen auszubauen, indem Schulungen zur Energieeinsparung sowie theoretische und praktische Forschungsarbeiten intensiviert werden.

Im Bereich der Intensivierung von Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung und CO₂‑Reduktion sieht der Plan vor, bestehende Gebäudebestände öffentlicher Einrichtungen sowie deren komplexen Energiesysteme – einschließlich Heizung, Klimatisierung, Beleuchtung, Aufzüge, Stromversorgung und Rechenzentren – sowie wichtige energieverbrauchende Geräte fortlaufend energetisch und klimafreundlich zu sanieren. Die Installation von Energiemanagementsystemen wird empfohlen, und das Betriebsmanagement energieverbrauchender Schlüsselgeräte ist zu verstärken.

Im Bereich der Förderung eines umweltfreundlichen Büroalltags schlägt der Plan vor, die Stärkung des grünen Einkaufs voranzutreiben und vorrangig Produkte, Geräte, Anlagen und Dienstleistungen zu beschaffen und einzusetzen, die Energie, Wasser, Fläche, Materialien und Rohstoffe sparen und damit einen Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten.

Im Bereich des Ausbaus der institutionellen und standardisierten Rahmenbedingungen sieht der Plan vor, ein schlankes, logisch strukturiertes und praxisorientiertes System von Management‑ und Standardvorgaben zur Energieeinsparung und CO₂‑Reduktion in öffentlichen Einrichtungen zu entwickeln und entsprechende physische Normen sowie Dienstleistungsstandards für energieverbrauchende Anlagen zügig einzuführen.

Im Bereich der Ausweitung des Einsatzes marktwirtschaftlicher Instrumente schlägt der Plan vor, das Modell der Fremdverwaltung von Energiekosten und andere vertragliche Energiemanagementmodelle aktiv und behutsam zu verbreiten, entsprechende Muster‑Verträge und verwaltungsrechtliche Standards zu vervollständigen sowie die Durchführung von Fremdverwaltungs‑Dienstleistungen ordnungsgemäß zu organisieren.

Freisetzung von Nutzen

Laut offiziellen Statistiken des Amtes für Verwaltung der staatlichen Organe gab es im Jahr 2023 landesweit rund 1,499 Millionen öffentliche Einrichtungen – darunter Partei‑ und Regierungsbehörden, Schulen, Krankenhäuser, wissenschaftliche Forschungsinstitute sowie kulturelle und sportliche Einrichtungen. Diese Einrichtungen zeichnen sich durch große Bauvolumina und stabile Energieverbrauchsprofile aus. Im Jahr 2022 hatten das Amt für Verwaltung der staatlichen Organe, die Nationale Entwicklungs‑ und Reformkommission sowie das Finanzministerium gemeinsam die „Stellungnahme zur Förderung und Unterstützung der Nutzung von Fremdverwaltungsdiensten für Energiekosten in öffentlichen Einrichtungen“ herausgegeben. Seitdem wurden landesweit insgesamt 736 neue Projekte zur Fremdverwaltung von Energiekosten realisiert, mit einem Gesamtauftragswert von über 22 Milliarden Yuan, was maßgeblich zur Entwicklung der Energieeinspar‑industrie und zur Stärkung der heimischen Nachfrage beigetragen hat.

In den kommenden fünf Jahren stehen zahlreiche öffentliche Einrichtungen vor einer Phase systematischer Modernisierung, die eine anhaltend stabile Nachfrage nach Beleuchtungsgeräten und Steuerungssystemen auslösen wird. Besonders in Krankenhäusern und kulturellen bzw. sportlichen Einrichtungen besteht ein hoher Bedarf an spezieller Beleuchtung, was Unternehmen zugutekommt, die sich auf den Engineering‑Channel und die Herstellung spezialisierter Beleuchtungsprodukte konzentrieren. Gleichzeitig werden die in öffentlichen Einrichtungen eingesetzten Beleuchtungsgeräte in das Quoten‑Management einbezogen, was die Standardisierung von Produkten und Engineering‑Dienstleistungen vorantreibt. Darüber hinaus fördert der Plan die Fremdverwaltung von Energiekosten und vertragliche Energiemanagementmodelle; so können Beleuchtungssanierungen als Teil von Energie‑Fremdverwaltungsprojekten gebündelt werden. Dadurch erhalten Dienstleistungen wie Energie‑Diagnose, Projektrealisierung und späterer Betrieb zusätzlichen Spielraum, und Beleuchtungsunternehmen können ihre Aktivitäten im Bereich energiesparender Dienstleistungen sowie im Projektbetrieb und in der Fremdverwaltung ausweiten, ihre Ertragsmodelle diversifizieren und die Branche vom reinen Produktverkauf hin zu ganzheitlichen Energieeffizienzlösungen führen.

Der vorliegende „Plan“ ist das wegweisende Dokument zur Energieeinsparung und CO₂‑Reduktion im Sektor öffentlicher Einrichtungen und markiert einen neuen Abschnitt: Die Energieeinsparung und CO₂‑Reduktion in öffentlichen Einrichtungen bewegt sich nun von der „empfehlenden Orientierung“ hin zu einer „verbindlichen Regelung“. Dies eröffnet der Beleuchtungs‑Engineering‑ und Spezialbeleuchtungsbranche neue Wachstumschancen. Der zukünftige Markt für Beleuchtung in öffentlichen Einrichtungen wird sich von preisorientierten, unstrukturierten Wettbewerben verabschieden und in eine neue Phase hochwertiger, energieeffizienter, intelligenter, serviceorientierter und regelkonformer Entwicklung eintreten. Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, über systematische Lösungen und Projektbetriebskapazitäten verfügen sowie strikt die Energieeffizienzstandards ihrer Produkte einhalten, werden in dieser Politikphase entscheidende Vorteile nutzen können.

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(Bildquelle: Offizielle Website des Amtes für Verwaltung der staatlichen Organe)


Quelle: Chinesische Vereinigung für Beleuchtungstechnik



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