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Ab dem 15. August in Kraft! Lichtverschmutzung wird ins Gesetzbuch aufgenommen – die Beleuchtungsbranche tritt in eine völlig neue Ära der Compliance ein.

Quelle: China Light Aufrufe: 1591

Im Jahr 2020 verabschiedete die von der UN-Umweltorganisation geförderte Konvention über den Schutz wandernder wildlebender Arten Leitlinien zur Lichtverschmutzung; 2024 folgte die Veröffentlichung des „Internationalen Leitfadens zur Lichtverschmutzung“. Zudem gründete die Internationale Astronomische Union ein spezielles Zentrum, das sich der Dunkelheitsschutz‑ und internationalen Politik‑Bewertung widmet. Die Bekämpfung der Lichtverschmutzung überschreitet nationale Grenzen und ist zu einem globalen Konsens geworden. Gleichzeitig entwickeln sich die gesetzlichen Regelungen gegen Lichtverschmutzung weltweit von fragmentierten lokalen Vorschriften oder Empfehlungen hin zu systematischen, spezialisierten Gesetzen. Frankreich hat die Prävention von Lichtverschmutzung in das Umweltgesetzbuch aufgenommen; Italien schützt mit gesetzlichen Bestimmungen die nächtliche Skyline historischer Bauwerke; Kroatien legt fest, dass „ökologische Beleuchtung“ die einzige zulässige Form im Außenbereich ist; Slowenien setzt durch die Abschaltung nicht essentieller Beleuchtung sowohl den Schutz der Nachthimmelressourcen als auch Energieeinsparungen um. Japan und Südkorea haben ebenfalls vollständige Regelungssysteme etabliert – von nationalen Leitlinien bis hin zu kommunalen Verordnungen –, während die US‑Bundesstaaten lokale Gesetzgebung vorantreiben, wobei Energieeffizienz, öffentliche Sicherheit und ökologischer Schutz im Mittelpunkt stehen.


Am 15. August 2026 tritt das „Umwelt‑Gesetzbuch der Volksrepublik China“ (im Folgenden „Gesetzbuch“) offiziell in Kraft. Es ist nach dem Zivilgesetzbuch das zweite in unserem Land mit dem Titel „Gesetzbuch“ und enthält erstmals auf nationaler Ebene ein eigenes Kapitel zur Bekämpfung der Lichtverschmutzung sowie entsprechende Sanktionen für Verstöße. Dies bedeutet, dass der seit Langem von der Beleuchtungsbranche verfolgte Entwicklungspfad – heller, energieeffizienter und intelligenter – nun offiziell erweitert wird: Eine verbesserte Kontrollierbarkeit wird zu einem unverzichtbaren Schlüsselelement.

Das „Gesetzbuch“ definiert erstmals auf gesetzlicher Ebene den Begriff der Lichtverschmutzung und legt einheitliche Kriterien für deren Feststellung fest. Es schafft ein einheitliches Regulierungssystem und verpflichtet Hersteller, angemessene Lichtgrenzwerte für Beleuchtungsprodukte, Außenanzeigen, Verkehrshilfsbeleuchtung, Gebäudeverglasungen und -materialien festzulegen. Darüber hinaus werden die Kontrollparameter für Lichtemissionen von der reinen Helligkeit hin zu mehrdimensionalen Kenngrößen wie vertikaler Beleuchtungsstärke, Anteil der nach oben abgestrahlten Lichtmenge, Blendung und Flimmerfrequenz weiterentwickelt.

Das „Gesetzbuch“ definiert zudem konkrete Schwerpunktbereiche wie Werbetafeln, Straßen, Sportstätten und Baustellen und verlangt von Betreibern eine sorgfältige Planung, Installation und Wartung ihrer Beleuchtungseinrichtungen. Für wiederholte Verstöße ohne Abhilfe sind administrative Strafen vorgesehen, wodurch klare rechtliche Grenzen für die Branche gezogen werden. Damit wird der „Lichtgrenzwert“ zum vierten verbindlichen Standard neben Sicherheit, Energieeffizienz und Gesundheit – die Standards der Beleuchtungsindustrie verfügen fortan über eine gesetzliche Grundlage.


Im Zuge dieses Wandels wird die präzise Steuerung des Lichts und die Förderung einer harmonischen Koexistenz zwischen Licht, Gesellschaft und Natur zu einem entscheidenden Treiber der Transformation der Beleuchtungsbranche – und erfordert gemeinsame Anstrengungen aller Akteure entlang der Wertschöpfungskette.

Produktdesign und Fertigung – Präzisere Lichtsteuerung durch technologische Innovation

Zukünftig muss das Licht von Leuchten „angemessen“ sein: Ein falscher Abstrahlwinkel oder unerwünschte Lichtausbreitung, die Anwohner oder Fahrer beeinträchtigt, können bereits als Verstoß gelten. Asymmetrische Lichtverteilung und lichtabschirmende Designs – früher nur in hochwertigen Ausführungen verfügbar – werden künftig zum allgemeinen Zugangskriterium für alle Produktklassen. Hersteller müssen stärker auf die strukturelle Gestaltung und die Steuerungsmethoden ihrer Produkte achten und bei der Produktentwicklung enger mit Anwendungsdesignern und Endnutzern zusammenarbeiten. Durch den Einsatz neuer Materialien, Technologien und Verfahren sollen Produkte eine noch präzisere Kontrolle über das Licht ermöglichen.

Beleuchtungsumgebungsgestaltung – vom individuellen Anspruch zur Integration in die Umgebung

Gute Beleuchtungsplanung kann nicht nur durch den gezielten Einsatz von Licht die Persönlichkeit und den Charakter eines Gebäudes unterstreichen, sondern muss auch Farbe, Form und Strahlrichtung des Lichts mit der städtischen Landschaft, der architektonischen Textur und sensiblen Ökosystemen abstimmen. In Städten berücksichtigt die Beleuchtungsgestaltung grundlegende Funktionen, ästhetische Aufwertung und menschliche Gesundheit; in Naturschutzgebieten dagegen muss die Beleuchtung der Dunkelheit und den dort lebenden Organismen den Vorrang lassen – „harmonische Koexistenz“ wird hier zur unabdingbaren Anforderung der Beleuchtungsgestaltung.

Nutzerbedürfnisse – fundierte Kenntnisse für einen bewussten Umgang

Die Bedürfnisse der Nutzer an Beleuchtung haben sich von „mehr Helligkeit“ über „dauerhaft helle Beleuchtung“ (mit langer Lebensdauer) bis hin zu „energieeffizienterem Licht“ weiterentwickelt und werden künftig zu einer „bedarfsgerechten, kontrollierten Nutzung“ führen. Selbst bestens gestaltete Produkte können bei unsachgemäßer Anwendung weiterhin Schäden verursachen. Früher wurden Helligkeit und Qualität häufig gleichgesetzt: Geschäftsgebäude blieben die ganze Nacht hell erleuchtet, Werbetafeln strahlten so grell, dass sie den Nachthimmel durchdrangen, und Privatpersonen installierten ungeschirmte Gartenlampen – all diese Praktiken bergen nach Inkrafttreten des „Gesetzbuchs“ erhebliche rechtliche Risiken. Künftig wird die Betriebsführung von Beleuchtungseinrichtungen ebenso wichtig wie das Produktdesign; ein wissenschaftlich fundierter, bedarfsgerechter Umgang mit Licht wird zu einer neuen, unverzichtbaren Anforderung für jeden Nutzer.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind nun vorhanden, die Weichen sind gestellt. Im Prozess der Umsetzung der Bekämpfung der Lichtverschmutzung vom Gesetzbuch hin zur industriellen Praxis beschleunigen Beleuchtungshersteller ihre technologische Modernisierung und integrieren präzise Lichtkontrolle in die Produkt-DNA; Endnutzer und Betreiber erhöhen ihr Bewusstsein für einen wissenschaftlich fundierten Umgang mit Licht und reduzieren bereits an der Quelle unnötige Lichtausbreitung. Auch Branchenverbände spielen bei der Festlegung von Standards, beim Aufbau entsprechender Plattformen und im internationalen Austausch eine entscheidende Rolle, indem sie die rigiden Vorgaben der Gesetze in klare Wege zur Branchenmodernisierung umwandeln. Gemeinsam treiben alle Akteure die Beleuchtungsbranche voran – von der Mission, „die Welt zu erhellen“ hin zu einem neuen Zeitalter der „Koexistenz mit der Welt“ – eine neue Aufgabe, die die Zeit allen Menschen der Beleuchtungsbranche stellt.

Quelle: Chinesische Vereinigung für Beleuchtungsgeräte



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