Inspektionsteam führt unauffällige Stichproben im Lampenmarkt durch: In einigen Geschäften werden CCC‑Kennzeichnungen willkürlich angebracht, tatsächlich handelt es sich jedoch um Leuchten ohne jegliche Zulassung.
Ende Juli hat das Büro des Koordinierungsausschusses zur Umsetzung der nationalen Strategie „Qualität für ein starkes Land“ gemeinsam mit den zuständigen Mitgliedseinheiten erstmals eine Qualitätsinspektion eingeleitet.
Die Stadt Zhongshan in der Provinz Guangdong gilt als „Hauptstadt der chinesischen Leuchtenindustrie“ und beherbergt bedeutende Industriestandorte wie Guzhen, Henglan und Xiaolan; der Absatz von Beleuchtungsprodukten für den privaten Gebrauch macht dort über 60 Prozent des landesweiten Marktes aus. Dennoch stellte die Inspektionsgruppe bei geheimen Besuchen und Kontrollen in mehreren Lampenzubehör-Märkten fest, dass einige kleine Unternehmen und Kleinmärkte weiterhin gegen Vorschriften verstoßen, etwa durch den Verkauf von Produkten ohne Kennzeichnung, Zertifizierung und Herstellerangaben sowie durch die missbräuchliche Nutzung von Zertifikaten.
Einige Unternehmen missbrauchen das 3C‑Zertifikat
Verkauf von Produkten ohne Kennzeichnung, Zertifizierung und Herstellerangaben
Auf Grundlage der gesammelten Hinweise ließ die Qualitätsinspektion Experten in der Rolle von Verbrauchern zunächst einige Händler in den Lampenzubehör-Märkten Global Lighting City, Ruifeng Lighting City und Qingfeng Lighting City in Zhongshan inspizieren. Ein Reporter begleitete die Experten der Inspektionsgruppe und dokumentierte vor Ort die Situation.
In einem Laden für Lampenzubehör stellten die Inspektoren fest, dass zahlreiche LED‑Deckenleuchten im Geschäft zwar mit einem Konformitätszertifikat versehen waren, jedoch auf dem Produktetikett weder der Name noch die Anschrift des Unternehmens angegeben waren.

In einem anderen Geschäft entdeckten die Inspektoren ebenfalls eine LED‑Leuchte, die lediglich mit einem Konformitätszertifikat gekennzeichnet war; sie wurde als Teil der LED‑Büroserie beworben. Obwohl das CCC‑Zeichen abgedruckt war, fehlte jede konkrete Modellnummer, und die Leistung war mit neun verschiedenen Werten von 20 bis 70 Watt angegeben. Der Verkäufer erklärte: „Das Zertifikat gilt nicht für ein bestimmtes Modell, sondern ist ein allgemein gültiges, generisches Zertifikat.“
In der Werkstatt für Lampenverarbeitung Yihu in Guzhen, Zhongshan, führten die Inspektoren eine Öffnungsprüfung von 27 Kartons durch, die als „Augenschonende Klassenraumleuchten“ deklariert waren. Obwohl die Produktetiketten das CCC‑Zeichen trugen, konnte das Unternehmen kein gültiges Zertifikat vorlegen; außerdem fehlten auf Etiketten, Konformitätszertifikaten und der Außenverpackung sowohl der Firmenname als auch die Adresse – ein klassisches Beispiel für ein „Produkt ohne Kennzeichnung, Zertifizierung und Herstellerangaben“.
Anschließend stieß die Inspektionsgruppe auf weitere 11 Kartons mit LED‑Flachbildleuchten, die ebenfalls problematisch waren. Neben fehlendem Firmennamen und einem ungültigen CCC‑Zertifikat trug die Verpackung sogar gleichzeitig die Namen zweier unterschiedlicher Unternehmen. Eine Abfrage im Nationalen System zur Offenlegung von Unternehmensinformationen ergab, dass das als „Zhongshan Heyi Beleuchtungsfabrik“ angegebene Unternehmen gar nicht existiert – es besteht der Verdacht, dass ein falscher Firmenname verwendet wurde.

Eine weitere Inspektionsgruppe folgte einem Hinweis und begab sich zur Guangdong Yixun Beleuchtungsgesellschaft, deren 3C‑Zertifikat zuvor von der zertifizierenden Stelle widerrufen worden war. Dennoch beobachteten die Inspektoren in der Produktionshalle dieses Unternehmens, dass die Arbeiter weiterhin Lampen in großen Mengen zusammenbauten und im Lager bereits fertige Produkte lagen.
Gemäß den nationalen Vorschriften dürfen Produkte, deren 3C‑Zertifikat widerrufen wurde, nicht mehr hergestellt oder verkauft werden. Ein Verantwortlicher vor Ort erklärte, das Unternehmen sei derzeit dabei, erneut ein 3C‑Zertifikat zu beantragen.
Informationen verschleiern, um die Haftung nach dem Verkauf zu umgehen
Die örtlichen Behörden haben bereits Ermittlungen gegen die beteiligten Akteure eingeleitet
Wie der Reporter erfuhr, haben die Strafverfolgungsbehörden der Stadt Zhongshan bereits Produktproben von der Guangdong Yixun Beleuchtungsgesellschaft entnommen – insgesamt wurden 19 Chargen untersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass 18 der 19 Chargen mit insgesamt 1.430 Produkten als „nicht konform“ eingestuft wurden. Die lokalen Behörden haben bereits einen Bußgeldbescheid gegen das betreffende Unternehmen erlassen, die nicht konformen Lampen beschlagnahmt und entsprechende Geldstrafen verhängt.
Experten der Inspektionsgruppe betonen, dass manche Produzenten und Händler wichtige Informationen absichtlich verschleiern, um die Rückverfolgbarkeit zu unterbinden und ihre Haftung nach dem Verkauf sowie die behördliche Aufsicht zu umgehen. „Wenn ein Produkt verkauft wird oder es zu Qualitätsproblemen kommt, sind ohne Angaben zum Hersteller und zur Adresse die Ursachen schwer nachvollziehbar und die Verantwortlichen nur schwer zu ermitteln – das ist ein Versuch, sich selbst von der Haftung zu befreien.“
Die Experten weisen darauf hin, dass Beleuchtungsprodukte direkt an 220 Volt angeschlossen werden; zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Sicherheit hat der Staat daher ein verpflichtendes Produktzertifizierungssystem eingeführt. Lampen, die ohne Zertifizierung in den Markt gelangen, verstoßen gegen die Bestimmungen der „Verordnung über Zertifizierung und Akkreditierung“ und verletzen die legitimen Rechte und Interessen der Verbraucher.
Derzeit hat die Inspektionsgruppe die Hinweise an die Stadt Zhongshan weitergeleitet; die örtlichen Behörden haben bereits Ermittlungen gegen alle beteiligten Akteure eingeleitet und rasch Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Beleuchtungsprodukten gestartet, um gegen Qualitätsverstöße rigoros vorzugehen.
▌ Quelle dieses Artikels: WeChat‑Konto von CCTV News