Einleitung einer Untersuchung gemäß Abschnitt 337! Die USA ergreifen dieses Mal harte Maßnahmen gegen LED-Landschaftsbeleuchtungsgeräte
Am 10. April 2023 stimmte die Internationale Handelskommission der USA (ITC) dafür, eine Untersuchung gemäß Abschnitt 337 gegen bestimmte LED-Landschaftsbeleuchtungsgeräte, deren Komponenten und Produkte, die diese enthalten, einzuleiten (Untersuchungsnummer: 337-TA-1358).

Am 10. März 2023 reichte Wangs Alliance Corporation d/b/a WAC Lighting aus Port Washington, New York, einen Antrag auf ein Untersuchungsverfahren gemäß Abschnitt 337 bei der US-Internationalen Handelskommission (ITC) ein und machte geltend, dass die Einfuhr, der Verkauf zur Einfuhr und der Verkauf dieses Produkts in den USA ihre Rechte an geistigem Eigentum verletzen (US-Patentnummern 10,920,971; 10,969,088; 11,274,816). Sie beantragte von der US-ITC die Erlassung einer begrenzten Ausschlussanordnung sowie einer Unterlassungsverfügung.
Hinkley Lighting, Inc., aus Avon Lake, OH, USA, ist als Beklagte aufgeführt.
Die Internationale Handelskommission der USA wird das Ende der Untersuchung innerhalb von 45 Tagen nach Einreichung der Beschwerde festlegen. Mit Ausnahme von Fällen, in denen der US-Handelsbeauftragte aus politischen Gründen ablehnt, treten die von der Internationalen Handelskommission der USA im Rahmen von Verfahren gemäß Abschnitt 337 erlassenen Abhilfemaßnahmen mit ihrer Erlassung in Kraft und werden am 60. Tag nach Erlassung rechtskräftig.
(Zusammengestellt aus: offizielle Website der US-Handelskommission)