Die landesweit registrierten Daten zu „UV-Keimtötungslampen“ sind da
„Verordnung zur Bewertung der Hygiene und Sicherheit von Desinfektionsprodukten“ (Wei Jian Du Fa [2009] Nr. 105), zur Stärkung der nachträglichen Überwachung und Verwaltung von Desinfektionsprodukten, deren Zulassung aufgehoben wurde, und zur Einführung eines Systems zur Bewertung der Hygiene und Sicherheit.
Die „Bestimmungen zur Bewertung der Hygiene und Sicherheit von Desinfektionsprodukten“ (Guo Wei Jian Du Fa [2014] Nr. 36) und die „Arbeitsnormen für die hygienische Überwachung von Desinfektionsprodukten“ (Guo Wei Jian Du Fa [2014] Nr. 40) führen eine risikobasierte Regulierung gemäß dem Verwendungszweck und den Anwendungsobjekten von Desinfektionsprodukten durch und unterteilen diese in drei Regulierungskategorien. Die für das Produkt verantwortliche Stelle muss vor dem ersten Börsengang (IPO) von Desinfektionsprodukten der Klasse I und Klasse II eine Hygiene- und Sicherheitsbewertung eigenständig oder durch einen Dritten durchführen lassen und einen „Bericht zur Hygiene- und Sicherheitsbewertung von Desinfektionsprodukten“ erstellen. Nur Desinfektionsprodukte, die die Hygiene- und Sicherheitsbewertung bestehen, dürfen in den Verkehr gebracht und verkauft werden.
Die „Technischen Anforderungen an die hygienische Sicherheitsbewertung von Desinfektionsprodukten“ (WS 628-2018) werden als erster verbindlicher Hygienestandard für die hygienische Sicherheitsbewertung von Desinfektionsprodukten zusammen mit den „Bestimmungen zur hygienischen Sicherheitsbewertung von Desinfektionsprodukten“ (Guo Wei Jian Du Fa [2014] Nr. 36) angewendet.
Desinfektionsprodukte werden in drei Kategorien eingeteilt, basierend auf ihrem Verwendungszweck und dem Risikoniveau für den Anwender:
1. Desinfektionsprodukte mit einem relativ hohen Risiko, die eine strenge Verwaltung erfordern, um Sicherheit und Wirksamkeit zu gewährleisten, einschließlich Hochleistungsdesinfektionsmitteln und Desinfektionsgeräten für Medizinprodukte, Sterilisationsmitteln und Sterilisationsgeräten, Haut- und Schleimhautdesinfektionsmitteln, biologischen Indikatoren sowie chemischen Indikatoren für die Sterilisationseffektivität. 2. Produkte mit mittlerem Risiko, die eine verstärkte Verwaltung erfordern, um Sicherheit und Wirksamkeit zu gewährleisten, einschließlich Desinfektionsmitteln, Desinfektionsgeräten und chemischen Indikatoren mit Ausnahme von Produkten der Klasse I sowie Verpackungen für sterile Artikel mit Sterilisationskennzeichnung und antibakterielle (bakteriostatische) Präparate. 3. Produkte mit einem niedrigeren Risikoniveau, bei denen eine routinemäßige Verwaltung Sicherheit und Wirksamkeit gewährleisten kann, ausgenommen antibakterielle (antimikrobielle) Präparate. (Hinweis: Keine Registrierung erforderlich)
Wenn dasselbe Desinfektionsprodukt verschiedene Kategorien betrifft, ist es gemäß der Kategorie mit höherem Risiko zu verwalten.
Gemäß der „Mitteilung zur weiteren präzisen und standardisierten Durchführung der Desinfektion zur Prävention und Kontrolle von COVID-19“ (Gemeinsamer Präventions- und Kontrollmechanismus, umfassende Entwicklung [2022] Nr. 60), herausgegeben von der Nationalen Gesundheitskommission, den „Detaillierten Regeln für die terminale Desinfektion von Epidemieherden“ und den „Richtlinien zur präventiven Desinfektion für die Öffentlichkeit“ werden Verbraucher ausdrücklich daran erinnert, sichere und wirksame Desinfektionsprodukte zu wählen. Vor dem Kauf und der Verwendung kann die Konformität auf der „Nationalen Online-Registrierungs-Informationsdienstplattform für Desinfektionsprodukte“ überprüft werden.



Quelle: Lichtforschungsmarkt