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Die EU-RoHS-Richtlinie könnte die Befreiung von Quecksilber für bestimmte Leuchten beenden

Quelle: 中国之光网 Aufrufe: 1645

2021年12月16日,欧盟委员会通过了12项授权法案,将终止在灯具中使用汞的一系列现有豁免条款,对于部分工业或医疗行业的特殊用途灯,由于还没有足够可靠的无汞替代品,相关豁免条款仍然有效。欧盟委员会将根据具体情况给予相关企业12个月和18个月的过渡期以适应新规则。


Es wird berichtet, dass elektronische Produkte, die Quecksilber enthalten, gemäß der EU-RoHS-Richtlinie nicht auf den Markt gebracht werden dürfen, es sei denn, die Europäische Kommission gewährt eine zeitlich begrenzte und anwendungsbezogene Ausnahme. Seit 2016 hat die Europäische Kommission durch Bewertung festgestellt, dass sichere, quecksilberfreie Alternativen zu Leuchtstofflampe weit verbreitet eingesetzt werden; daher werden die meisten allgemeinen Ausnahmen für die Allgemeinbeleuchtung eingestellt. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Beschränkungen für diese schädliche Substanz zu verstärken, um unsere Gesundheit und Umwelt zu schützen sowie Innovationen zu fördern und sauberere Produkte zu verbreiten.


Auf dem EU-Markt befinden sich etwa 5 Milliarden Leuchten (meistens kompakte und lineare Leuchtstofflampen), die Quecksilber enthalten. Die Aufhebung der Quecksilberbefreiung für Leuchtstofflampen wird zu einer Reduzierung von etwa 2.800 kg Quecksilber führen. Auch die Risiken im Zusammenhang mit unsachgemäßer Entsorgung oder Verwendung von Quecksilberlampen in Haushalten werden erheblich verringert.


Marktdaten zeigen, dass die schrittweise Abschaffung dieser Quecksilberlampen im Laufe der Zeit einen insgesamt positiven Nettoeffekt haben wird, hauptsächlich aufgrund von Energieeinsparung, und zu einer allgemeinen Reduzierung der Treibhausgasemissionen führen wird. In vielen Anwendungen können Quecksilberlampen am Ende ihrer Lebensdauer ausgetauscht werden, ohne Änderungen an der Installation vorzunehmen, was den Übergang zu sichereren Alternativen unterstützen wird. Die schrittweise Abschaffung von Quecksilber-Leuchten wird Innovation weiter vorantreiben und bereits laufende Technologien für quecksilberfreie Lampen wie LED weiter ausbauen.


Nach Annahme durch die Europäische Kommission werden diese 12 delegierten Rechtsakte dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt; beide haben zwei Monate (auf Wunsch bis zu vier Monate), um zu entscheiden, ob sie diese akzeptieren, ohne jedoch Änderungen am Inhalt vornehmen zu können. Nach endgültiger Annahme haben die Mitgliedstaaten sechs Monate Zeit, diese in nationales Recht zu übernehmen.


Die Quecksilberausnahmeregelung in Anhang III, die von den 12 genehmigten Gesetzen abgedeckt wird, lautet wie folgt:


1.1(a)-(e)— Leuchtstofflampe mit einem Ende (kompakt) für Allgemeinbeleuchtung


2.1(f)— Einseitige (kompakte) Leuchtstofflampen für spezielle Zwecke


3.1(g)— Lebensdauer ≥20.000 Stunden, Leistung <30 w="" p="">

4.2(a)(1)-(5) — Leuchtstofflampen mit geraden Rohren und zwei Enden für Allgemeinbeleuchtung


5.2(b)(3)— Dreibanden-Leuchtstofflampe (nicht linear)


6.2(b)(4)— Leuchtstofflampen für andere Allgemeinbeleuchtung und Sonderanwendungen


7.3(a)-(c) — Leuchtstofflampen mit kaltem Kathoden und Leuchtstofflampen mit externem Elektroden für spezielle Zwecke


8.4(a) — Andere Niederdruckentladungslampen


9.4(b) — Hochdruck-Natriumdampflampen für Allgemeinbeleuchtung mit einem Farbwiedergabeindex Ra größer als 60


10.4(c) I-III — Hochdruck-Natriumdampflampen für andere Zwecke der Allgemeinbeleuchtung


11.4(e) — Halogenmetalldampflampe


12.4(f) — Andere Entladungslampen für Sonderzwecke


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