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Aktualisierung der Energieeffizienzstandards für Beleuchtungsprodukte in Saudi-Arabien

Quelle: 中国之光网 Aufrufe: 2109

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Die saudi-arabischen Energieeffizienzstandards für Beleuchtungsprodukte wurden aktualisiert. Nachfolgend sind einige der aktualisierten Details aufgeführt.


01


NEUIGKEITEN


Straßenleuchte


SASO 2927:2019-AMD 1:2021


1. Die Anforderungen an die elektrischen Parameter in Abschnitt 10.3 wurden geändert:


Die Betriebsspannung des Vorschaltgeräts von 120-277 V, 60 Hz ändern, um die saudi-arabische Standardspannung von 230 V, 60 Hz einzuschließen.


02


NEUIGKEITEN


Lichtquelle


SASO 2870:2018-AMD 1:2021


1. Einige Referenzstandards wurden entfernt, wie unten aufgeführt:


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2. Ergänzung zu Abschnitt 4.1 der Anforderungen an die Energieeffizienz:


Während der Registrierung erlaubt das SLS-System Modellen, die sich nur in der Farbtemperatur unterscheiden, aber identische produktspezifische technische Daten aufweisen, denselben Prüfbericht zu verwenden.


3. Die Kennzeichnungsanforderungen gemäß Abschnitt 4.3 wurden geändert:


Für Lampen mit besonderem Verwendungszweck muss auf der Verpackung Folgendes angegeben werden:


Warenzeichen, Modellname, Nennleistung, Nennspannung, Nennlichtstrom, Nennfarbtemperatur, Herkunftsland, Verwendungszweck.


4. Die Kennzeichnungen in Anhang E wurden geändert:


Nennleistung in Bemessungsleistung (Watt) ändern.


5. Änderungen an der Verpackung:


Hinzugefügt auf der ursprünglichen Grundlage: Nennleistungsfaktor, nomineller Farbwiedergabeindex.


6. Das Etikettendesign wurde geändert:


Wenn die Verpackung weniger als 43 mm breit und 45 mm hoch ist, verkleinern Sie das Energieeffizienzlabel und bringen Sie es auf der Verpackung an;


Zusätzlich wird bei der Registrierung ein separater QR-Code generiert und auf der Verpackung gedruckt.


02


NEUIGKEITEN


Lichtquelle, Leuchte, Treiber


SASO 2902:2018-AMD 1:2021


(Verpflichtend ab dem 21. Februar 2022)


1. Einige Referenzstandards wurden entfernt, wie unten im Detail beschrieben:


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2. Technische Definitionen wurden geändert:


Löschen: Definition von dekorativen Leuchten; Definition von dekorativen Pendelleuchten.


3. Kennzeichnungsanforderungen wurden geändert:


Für Lampen für besondere Zwecke muss auf der Verpackung Folgendes angegeben werden:


Warenzeichen, Modellname, Nennleistung, Nennspannung, Nennlichtstrom, Nennfarbtemperatur, Herkunftsland, Verwendungszweck.


4. Die Anforderungen für die Family-Registrierung wurden geändert:


Für alle Modelle mit dem Modell der niedrigsten Leistung beantragen, vorausgesetzt:


1. Lichtstrom;


2. Alle Modelle sind vom gleichen Typ;


3. Alle Modelle haben denselben Hersteller und dasselbe Herkunftsland;


4. Alle Modelle haben die gleiche Energieeffizienzklasse;


5. Bei Produkten derselben Familie darf das Verhältnis von minimalem zu maximalem Lichtstrom 100 % nicht überschreiten.


5. Änderung von Abschnitt B.1.2: Ausgenommene Produkte sind nicht für Beleuchtungszwecke bestimmt:


Löschen: Klausel für dekorative Beleuchtung


Hinzugefügt: Lampen und Leuchten, die nicht durch Bezugnahme auf Normen geprüft werden können.


6. Funktions- und Haltbarkeitsanforderungen für ungerichtete Leuchtstofflampen:


Hinzugefügt: Lichtstromerhaltungsrate und Überlebensrate bei 2000 h sind zulässig.


7. Zu nicht gerichteten und gerichteten LED-Lichtquellen und Leuchten:


Ergänzung: Bei der Registrierung ist es gestattet, die Lichtstromerhaltungsrate und Überlebensrate nach 6000 Stunden gemäß IEC 62722 oder LM-84 anzugeben. Wenn ein IEC 62717- oder LM-80-Bericht vorliegt, ist es gestattet, die Lichtstromerhaltungsrate und Überlebensrate nach 2000 Stunden gemäß IEC 62722 oder LM-84 anzugeben.


8. Änderung der Kennzeichnungsanforderungen für nicht gerichtete Lichtquellen und Leuchten:


Nennleistung in Nennleistung (Watt) ändern.


9. Änderungen der Anforderungen an Verpackungsinformationen:


Auf der ursprünglichen Grundlage den „Nenn-Effektiv-Lichtstrom“ in „Nenn-Lichtstrom“ ändern.


10. Die Anforderungen an die Verpackungsinformationen für Treiber und Vorschaltgeräte wurden geändert:


Hinzufügen: Marke, Modellname, Herkunftsland, Nennspannung und Flimmern, Nenn-Treiberwirkungsgrad, Nenneingangsleistung, Nennleistungsfaktor, Nennumgebungstemperatur und Nenn-Tc-Temperatur.


11. Die Anforderungen an den Treiberwirkungsgrad für Steuergeräte von Halogenlampen und LED-Lampen wurden geändert:


Der Treiberwirkungsgrad des Vorschaltgeräts für Halogenlampen muss bei Volllast mindestens 0,91 betragen;


Der Mindestwert des Treiberwirkungsgrads für Steuergeräte von LED-Lampen wird nach der folgenden Formel berechnet:


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12. Änderung der Anforderungen an die Energieeffizienzklasse (EEI) der Leuchte:


Berechnen Sie die Energieeffizienzklasse EEI, gerundet auf zwei Dezimalstellen.


13. Änderung der Kriterien für stichprobenartige Marktüberprüfungen:


Es gibt keine Begrenzung der Anzahl der Proben für Stichprobenkontrollen.



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