Wieder aktualisiert! Folgen Sie DLC Horticultural Lighting V2.1 Final
Der folgende Artikel stammt von LTL Testing, verfasst von LTL Testing.
Im aktuellen allgemeinen LED-Umfeld ist die Pflanzenbeleuchtung tatsächlich zu einem Durchbruch und Wachstumspunkt für viele Fabriken geworden. Als Reaktion auf die aktuelle Marktsituation und nach den erheblichen Änderungen in der endgültigen Version V2.0 hat die DLC erneut die Implementierung der endgültigen Version V2.1 eingeführt. Im Vergleich zur Version V2.0 kann die Version V2.1 als einige Ergänzungen zur Reaktion auf den Markt betrachtet werden; siehe die detaillierte Erläuterung unten:
1. Drei neue Produktkategorien hinzugefügt: Pflanzenlampen mit integrierter Flüssigkeitskühlung, Pflanzenlampen mit Gleichstromversorgung, LED-Röhren und austauschbare Lichtquellen mit E39-Lampensockel.
Zuvor fragten viele Lichtquellenhersteller, ob ihre Röhren und Glühbirnen für Pflanzenbeleuchtung beantragt werden könnten. Unter Version V2.1 können sie nun zur Beantragung der DLC-Zertifizierung für Pflanzenbeleuchtung verwendet werden.
2. Zeitplan:
V2.1 trat im September 2021 in Kraft (verzögert vom ursprünglich geplanten Juli auf September);
Ab Dezember 2021 werden nur Dateien im TM-33-Format akzeptiert;
Am 31. Dezember 2021 werden Produkte, die die Anforderungen der Version V2.0 nicht erfüllen, aus dem Sortiment genommen. Bitte beachten Sie, dass die Frist für das Upgrade von V1.2 auf V2.0 der 30. November ist, warten Sie also nicht bis zum letzten Monat, um das Upgrade durchzuführen.


Besonderer Hinweis: Das Einreichungssystem für Hortikulturbeleuchtung der DLC wird derzeit aktualisiert. Bis zum 1. August beträgt der Prüfzyklus für Hortikulturleuchten 60 Tage. Während dieses Zeitraums werden Anträge auf Familiengruppen (family group application) und Anträge auf Eigenmarken (private label application) vorübergehend nicht akzeptiert.
Es ist jedoch bereits Mitte Juli, sodass dieses Problem keine großen Auswirkungen auf neue Anträge haben wird.

Derzeit akzeptiert V2.0 bereits Anträge für Familiengruppen und Private-Label-Anträge, wodurch die Test- und Antragsgebühren für Pflanzenbeleuchtung erschwinglicher geworden sind.