DLC veröffentlicht die offizielle Version der Pflanzenbeleuchtung V2.0
Am 15. September 2020 veröffentlichte DLC die offizielle Version des Standards für Pflanzenbeleuchtung V2.0, der ab dem 21. März 2021 umgesetzt wird. Bis dahin werden alle Anträge für Pflanzenbeleuchtung bei DLC weiterhin gemäß den Anforderungen des Standards V1.2 geprüft.
Aktualisierungsinhalte der offiziellen Version V2.0 für Pflanzenlichter Die Anforderung von PPE ≥ 1,9 μmol/J der Version V1.2 unverändert beibehalten Im ersten Entwurf des Pflanzenlichts V2.0 plante die DLC, den Wert der photosynthetischen Photonen-Effizienz (PPE) auf 2,10 μmol/J zu erhöhen. Nach der Einholung von Feedback zum Entwurf erkannte die DLC jedoch, dass das Pflanzenlicht ein aufstrebender Markt ist. Um eine nachhaltige Marktentwicklung zu gewährleisten, beschloss die DLC, die aktuelle Anforderung der photosynthetischen Photonen-Effizienz (PPE) des Standards V1.2 unverändert zu belassen und gleichzeitig die Toleranz von -5% unverändert zu halten. Darüber hinaus hat die DLC zwei optionale Berichtsparameter hinzugefügt: Parameter für den Photonenfluss und die Effizienz im Bereich von 280–800 nm, da Strahlung in diesem Bereich typischerweise mit Wachstums- und Entwicklungsprozessen von Pflanzen zusammenhängt. 02 Terminologie überarbeiten, um ASABE (S640) zu entsprechen Die DLC überarbeitete einige Politikbegriffe, um besser mit der Definition von ANSI/ASABE S640 durch die American Society of Agricultural and Biological Engineers (ASABE) übereinzustimmen. 03 Sicherheitszertifizierungsanforderungen müssen UL8800 entsprechen Sicherheitszertifikate für Pflanzenbeleuchtungsprodukte müssen von einer OSHA NRTL- oder SCC-Organisation ausgestellt werden und dem Standard ANSI/UL8800 (ANSI/CAN/UL/ULC 8800) entsprechen. 04 Anforderung zur Bereitstellung von TM-33-18-Daten DLC wird PPID- und SQD-Daten verlangen, die gemäß dem Standard TM-33-18 exportiert wurden. Antrag zur Family-Serie 05 DLC wird Anträge für die Family-Serie von Pflanzenleuchten annehmen, um den Testaufwand und die Antragsgebühren zu reduzieren. Anforderungen an ein Produkt als Familie Muss denselben LED verwenden; Muss eine identische Struktur haben, einschließlich elektrischer, optischer und thermischer Strukturen; Kann verschiedene Treiber enthalten; Kann verschiedene Montagehalterungen enthalten, sofern die Wärmeabfuhr nicht beeinträchtigt wird; Muss den vollständigen und detaillierten Modellnamen enthalten; Ein Modellname kann nur einer Marke entsprechen; wenn ein Produkt unter mehreren Marken verkauft wird, muss der Modellname entsprechend unterschieden werden. 06 Antrag auf Spaltenname für Eigenmarke DLC wird Anträge für die Aufnahme von Pflanzenleuchten unter der Eigenmarkenliste annehmen. Quelle: Neue Ostliche Bildung Prüfung und Zertifizierung