CQC überarbeitet die Durchführungsbestimmungen für die obligatorische Produktzertifizierung von Beleuchtungselektrogeräten
An alle relevanten Einheiten:
Im September 2014 hat unser Zentrum gemäß den Anforderungen der einschlägigen Bekanntmachungen der chinesischen Zertifizierungs- und Akkreditierungsverwaltung (CNCA) die „Durchführungsbestimmungen für die obligatorische Produktzertifizierung – Beleuchtungselektrogeräte“ (CQC-C1001-2014, im Folgenden als „Bestimmungen“ bezeichnet) herausgegeben und umgesetzt. Als Reaktion auf Änderungen der einschlägigen Politik seit der Umsetzung, um mit der Branchenentwicklung Schritt zu halten und die Wirksamkeit der Umsetzung sicherzustellen, hat unser Zentrum in Kombination mit der staatlichen Anforderung zur Liberalisierung der obligatorischen Zertifizierungsgebühren, den einheitlichen Anforderungen unseres Zentrums an die klassifizierte Umsetzung für Produktionsunternehmen sowie dem Feedback der einschlägigen Prüfstellen und Unternehmen usw. die „Bestimmungen“ überarbeitet.
Die wesentlichen Änderungen dieser Überarbeitung sind wie folgt:
1) Die Qualitätsinformationskategorien im Zusammenhang mit der Klassifizierung von Herstellerbetrieben, die Grundsatzanforderungen an die Klassifizierung von Herstellerbetrieben sowie die Anwendung der Klassifizierung von Herstellerbetrieben bei der Auswahl der Zertifizierungsmodelle wurden geändert;
2) Inhalt und Anforderungen des Typprüfplans wurden geändert;
3) Die Formulierung von „Häufigkeit, Personentage und Inhalt der Überwachung und Prüfung nach der Zertifizierung“ wurde geändert, und die Anforderungen an die Überwachungsmethoden wurden geändert;
4) Zwei Arten von Schlüsselkomponenten für Leuchten und zwei Arten von Schlüsselkomponenten für LED-Betriebsgeräte wurden hinzugefügt;
5) Die Verfahren zur Routineprüfung und Bestätigungsprüfung der „Schutzleiterkontinuität“ für Leuchten- und Betriebsgeräteprodukte wurden korrigiert;
Nach der Veröffentlichung dieser Durchführungsbestimmungen haben die betreffenden Stellen diese Anforderungen bei der Durchführung der obligatorischen Produktzertifizierung für Beleuchtungselektrogeräte einzuhalten. Diese Überarbeitung erfordert keine Ausstellung neuer CCC-Zertifikate.
Hiermit wird dies bekanntgegeben.
China Quality Certification Centre
16. November 2015