Hebei veröffentlicht städtische Beleuchtungsvorschriften; übermäßige Landschaftsbeleuchtung strengstens verboten
Die „Verwaltungsbestimmungen für die städtische Beleuchtung der Provinz Hebei" wurden kürzlich veröffentlicht. Den Bestimmungen zufolge (Focus Real Estate Network) sollten die Leitungen städtischer Beleuchtungsanlagen gemäß den Plänen unterirdisch verlegt werden, und bestehende oberirdische Beleuchtungsleitungen sollten gemäß den Plänen schrittweise unter die Erde verlegt werden. Die Bestimmungen legen fest, dass keine Einheit in der städtischen Funktionsbeleuchtung Lampen mit mehreren Lichtquellen ohne Lichtsteuerung mit hohem Energieverbrauch und niedriger Effizienz verwenden darf, und Verhaltensweisen, die die Energienormen überschreiten, wie übermäßige Beleuchtung und die Erzeugung von Lichtverschmutzung in der städtischen Landschaftsbeleuchtung, sind strengstens verboten. Diese Bestimmungen treten am 1. August 2012 in Kraft und haben eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.
Die Straßenlaternen-Installationsquote sollte 100 % erreichen
Städtische Beleuchtung bezieht sich auf die funktionale Beleuchtung und Landschaftsbeleuchtung von städtischen Straßen, Brücken, Tunneln, Plätzen, Wohngebieten, Seen, Flüssen, Parks, öffentlichen Grünflächen, historischen Stätten und anderen Gebäuden (Bauwerken) innerhalb der geplanten Gebiete von Städten und Gemeinden, in denen sich Volksregierungen der Kreise befinden. Die Bestimmungen verdeutlichen, dass die städtische Beleuchtungsarbeit den Grundsätzen der Menschorientierung, wirtschaftlichen Anwendbarkeit, Energieeinsparung und Umweltfreundlichkeit sowie der Verschönerung der Umgebung folgen und den Energieverbrauch dekorativer Landschaftsbeleuchtung für öffentliche Einrichtungen und große Gebäude streng kontrollieren sollte. Den Bestimmungen zufolge (Lù Dǐng Jì) sollte für neue und umgebaute städtische Straßenprojekte funktionale Beleuchtung gemäß den nationalen und provinziellen Standards und Spezifikationen für städtische Beleuchtung installiert werden, und die Laterneninstallationsquote sollte 100 % erreichen. Städtische Beleuchtungsanlagen, die städtische Straßen, Wohngebiete und wichtige Gebäude (Bauwerke) ergänzen, sollten gemäß den städtischen Beleuchtungsplänen gebaut und gleichzeitig mit dem Hauptprojekt entworfen, genehmigt, gebaut, abgenommen und genutzt werden.
Durchführung von Pilot- und Demonstrationsaktivitäten für grüne Beleuchtung
Energieeinsparung hat in den "Vorschriften" ein eigenes Kapitel. Die Vorschriften sehen die Unterstützung der wissenschaftlich-technologischen Forschung zur städtischen Beleuchtung vor, die Förderung der Verwendung von energiesparenden und umweltfreundlichen neuen Beleuchtungstechnologien und -produkten, die Durchführung von Pilot- und Demonstrationsaktivitäten für grüne Beleuchtung sowie die Verbesserung des wissenschaftlich-technologischen Niveaus der städtischen Beleuchtung. Sie weisen auch auf die Methoden hin, die zur Energieeinsparung bei der städtischen Beleuchtung angewendet werden sollten, wie z. B. zeitbasierte, zonenbasierte und abgestufte Beleuchtung; auf städtischen Nebenstraßen und kleinen Gassen sollten unter der Voraussetzung der Erfüllung der Lichtverteilungsanforderungen Straßenleuchten mit Halbleitern (LED) als Lichtquelle eine Systemeffizienz von nicht weniger als 90 lm/W aufweisen. Die "Vorschriften" fördern die aktive Verbreitung von Beleuchtungssystemen, die erneuerbare Energien nutzen, in Gebieten, in denen der Stromanschluss schwierig ist, wie z. B. Hauptverkehrsstraßen, die städtische Straßen nach außen verbinden, städtisch-ländliche Übergangszonen und Touristengebiete (xingtai.focus.cn), basierend auf den natürlichen Bedingungen und angepasst an die lokalen Gegebenheiten. Die städtischen Beleuchtungsbehörden sollten entsprechend den städtischen Beleuchtungsplänen städtische Beleuchtungs-Energiesparpläne und energiesparende technische Maßnahmen formulieren, die Entwicklung und den Bau funktionaler Beleuchtung priorisieren, den Umfang, die Helligkeit und die Energiedichte der Landschaftsbeleuchtung streng kontrollieren und gemäß den einschlägigen nationalen und provinziellen Vorschriften ineffiziente Beleuchtungsprodukte innerhalb einer bestimmten Frist aussondern.
Die Abschaltung der funktionalen Beleuchtung für mehr als 24 Stunden sollte im Voraus angekündigt werden
Gemäß den "Vorschriften" sollte die Beleuchtungsrate der Hauptverkehrsstraßen in der Stadt 98% und die der Nebenstraßen und Zweigstraßen 96% erreichen; die Intaktheitsrate der Straßenbeleuchtungsanlagen sollte 95% und die der Landschaftsbeleuchtungsanlagen 90% betragen. Allgemeine Störungen an städtischen Beleuchtungsanlagen sollten innerhalb von 24 Stunden behoben werden; schwerwiegende Störungen sollten, außer bei Gründen höherer Gewalt, innerhalb von 3 Werktagen behoben werden; bei plötzlichen kritischen Störungen, schweren Sicherheitsrisiken oder extrem widrigen Wetterbedingungen (Tian Long Ba Bu) sollten innerhalb von 1 Stunde wirksame Handhabungsmaßnahmen ergriffen werden, um Folgeunfälle zu verhindern; bei normaler Wartung der städtischen Beleuchtungsanlagen dürfen funktionale Beleuchtung oder Landschaftsbeleuchtung tagsüber nicht für allgemeine Wartungsarbeiten an Beleuchtungsanlagen eingeschaltet werden; die Abschaltung der funktionalen Beleuchtung für mehr als 24 Stunden sollte im Voraus über Medien und andere Kanäle der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.